Ich bin eine Fachkraft und habe mich erfolgreich bei einem deutschen Unternehmen um einen Arbeitsplatz (Ausbildungsplatz) beworben und möchte jetzt schnellstmöglich nach Deutschland zur Arbeitsaufnahme einreisen.
Für die Einreise und die Aufnahme der Arbeit ist fast immer die Ausstellung eines sogenannten Nationalen (D-Visums) notwendig.
Um das notwendige Visum zu erhalten, gibt es zwei Wege:
- > Eine direkte Beantragung des Visum bei der zuständigen Botschaft
- oder
- > Die Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81 a AufenthG
durch Ihren potentiellen Arbeitgeber.
Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren, kann Ihr potentieller Arbeitgeber gemeinsam mit Ihnen bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde (im Land Brandenburg ist das => das Sachgebiet Migration im Landkreis Dahme - Spreewald)
> alle für eine Arbeitsaufnahme notwendigen Sachverhalte bereits vor der geplanten Einreise prüfen lassen
und
> einen Vorzugstermin (innerhalb von 3 Wochen ab dem Tag der Ausstellung einer Vorabzustimmung nach § 31 a AufenthV
erhalten.
Das beschleunigte Verfahren nach § 81 a AufenthG kann nur Ihr Arbeitgeber bei uns einleiten.
Bitte wenden Sie sich daher an Ihren Arbeitgeber und klären Sie ab, ob er bereit ist ein solches Verfahren einzuleiten.
Wenn Ihr Arbeitgeber sich für das beschleunigte Verfahren nach § 81 a AufenthG entscheidet, findet er jetzt weitere Information zu den Zuständigkeiten in den einzelnen Bundesländern.
Ist Ihr Arbeitgeber ein Brandenburger Unternehmen oder ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Brandenburg, dann bitte weiter in unserem ONLINE-ASSISTENTEN unter der Rubrik Arbeitgeber.